Aufstiegs-BAföG 2026: Alles was du wissen musst
Aufstiegs-BAföG (AFBG) erklärt: Wer hat Anspruch, wie hoch ist die Förderung und wie läuft die Beantragung ab? Dein kompletter Guide.
Das Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) ist eines der attraktivsten Förderprogramme für berufliche Weiterbildung in Deutschland. Es richtet sich an alle, die eine Aufstiegsfortbildung machen wollen, zum Beispiel zum Fachwirt, Betriebswirt oder Meister.
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG fördert Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten. Dazu gehören:
- Fachwirt-Abschlüsse (z.B. Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt)
- Betriebswirt-Abschlüsse (z.B. Betriebswirt IHK)
- Meister-Abschlüsse (Handwerk, Industrie)
- AEVO / Ausbilderschein
- Weitere IHK- und HWK-Fortbildungen
Wichtig: Das Aufstiegs-BAföG fördert die Fortbildungsstufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): Geprüfter Berufsspezialist (DQR 5), Bachelor Professional / Fachwirt (DQR 6) und Master Professional / Betriebswirt (DQR 7).
Wie hoch ist die Förderung?
Lehrgangskosten
- Bis zu 15.000 Euro Lehrgangskosten werden berücksichtigt
- Davon 50% als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
- Die restlichen 50% als zinsgünstiges KfW-Darlehen
- Bei Bestehen der Prüfung werden 50% des Darlehens erlassen
Beispielrechnung Wirtschaftsfachwirt (3.997 Euro):
- 50% Zuschuss: 1.998,50 Euro (geschenkt)
- 50% Darlehen: 1.998,50 Euro
- Davon 50% Erlass bei Bestehen: 999,25 Euro
- Effektiver Eigenanteil: ca. 999,25 Euro
Prüfungsgebühren
Auch die IHK-Prüfungsgebühren werden zur Hälfte als Zuschuss gefördert.
Unterhaltsbeitrag (Vollzeit)
Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag:
- Alleinstehende: bis zu 963 Euro/Monat
- Verheiratete: Zuschlag von 235 Euro
- Pro Kind: Zuschlag von 235 Euro
Der Unterhaltsbeitrag ist ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer hat Anspruch?
Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig bei den Lehrgangskosten. Das heißt: Egal wie viel du verdienst, den Zuschuss auf die Kursgebühren bekommt jeder.
Voraussetzungen:
- Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
- Die Fortbildung bereitet auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor (z.B. IHK)
- Du hast noch keinen gleichwertigen oder höheren Abschluss auf derselben Fortbildungsstufe
Wichtig: Auch Studienabbrecher, Abiturienten mit Berufserfahrung und Quereinsteiger mit entsprechender Berufspraxis können Aufstiegs-BAföG erhalten.
So beantragst du Aufstiegs-BAföG
Schritt 1: Antrag ausfüllen
Den Antrag stellst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort. Die Formulare gibt es online auf aufstiegs-bafoeg.de.
Schritt 2: Unterlagen einreichen
Du brauchst:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Berufsausbildung oder Berufserfahrung
- Bestätigung des Bildungsträgers über den Kurs
- Kostenaufstellung des Lehrgangs
Schritt 3: Bewilligung abwarten
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen. Du kannst mit dem Kurs auch schon vor der Bewilligung starten, solange du den Antrag gestellt hast.
Schritt 4: KfW-Darlehen beantragen (optional)
Wenn du den Darlehensanteil in Anspruch nehmen willst, beantragst du das Darlehen direkt bei der KfW-Bank. Die Konditionen sind sehr günstig.
Aufstiegs-BAföG vs. Bildungsgutschein
| Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein | |
|---|---|---|
| Für wen | Alle (einkommensunabhängig) | Arbeitssuchende / von Arbeitslosigkeit Bedrohte |
| Kostenübernahme | ca. 75% (bei Bestehen) | 100% |
| Fortbildungsart | Aufstiegsfortbildungen (IHK, HWK) | AZAV-zertifizierte Kurse |
| Rechtsanspruch | Ja (bei Erfüllung der Voraussetzungen) | Ermessensleistung |
| Unterhalt | Ja (bei Vollzeit) | ALG läuft weiter |
Beide Förderungen können nicht für denselben Kurs kombiniert werden. Du musst dich für eine entscheiden. Mehr zum Bildungsgutschein.
Fazit
Das Aufstiegs-BAföG macht Aufstiegsfortbildungen finanziell sehr attraktiv. Bei einem Kurs wie dem Wirtschaftsfachwirt (3.997 Euro) liegt dein Eigenanteil bei ca. 1.000 Euro. Dazu kommt in vielen Bundesländern noch eine Meisterprämie.
Fragen? Meld dich bei uns. Wir helfen dir auch bei der Beantragung.